Besser-Esser

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Er ist voll ausgefahren 15 Zentimeter lang, knüppelhart und meist leicht gekrümmt – das beste Stück des Mannes: sein dB-Eater. Ohne darf man nicht, weiß jeder. Was aber, wenn man's trotzdem macht? Was kostet der Spaß, was passiert vor Ort und mit was muss man rechnen? Nun, das liegt in erster Linie an euch selber.

Um es gleich vorweg zu sagen: Nach wie vor wird das Fahren ohne den Rüssel von Region zu Region unterschiedlich bewertet und sanktioniert. Insbesondere in verkehrsreichen Gebieten und während der Hochsaison wird drakonischer auf die Finger geklopft als im Herbst in der Pampa. Zudem ist die Rechtslage immer noch nicht eindeutig und tatsächlich massive Auslegungssache. Es gibt aber ein paar Parameter, die sind grundsätzlich gültig – und es ist gut sie zu kennen. Genau mit denen beschäftigen wir uns jetzt und hier.

The day, the StVZO died

Blicken wir erst einmal zurück. Vor 2007 war die Nummer recht einfach: 50 Doppelmark, drei stattliche Punkte in der Beate Uhse-Kartei und keine Weiterfahrt ohne Behebung des Mangels. Mit der halbgaren Einführung der FzV verschwand dieser beliebte Pauschalansatz, basierend auf dem ausgestorbenen §18 der StVZO spontan aus den Registern und damit auch als Handhabe. Theoretisch dürfte die Geschichte seitdem nur noch ein paar punktefreie Euronen Verwarngeld kosten. So einfach ist das allerdings leider nicht.

Verdoofte Boten

Denn je nach Auslegung kann man das Entfernen des Schnorchels auch auf andere Paragraphen übertragen. Immer wieder gerne genommen ist der Wischiwaschi-Paragraph 21 im Straßenverkehrsgesetz, der platt ausgedrückt besagt, dass jeder, der was Doofes oder Verbotenes macht bis zu 2000 Kracher loswerden kann – einfach weil er was Doofes oder Verbotenes macht.

Wer suchet, der findet

Auch das Fahren ohne Betriebserlaubnis sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs findet man immer wieder in der polizeilichen Vorhalte. Und hier wird's dann schon interessanter. Die Nummer mit der Gefährdung ist nämlich nicht so einfach zu halten, denn wir sprechen hier nicht von blanken Reifen, kaputten Bremsen oder einem undichten Tank. Inwiefern eine möglicherweise erhöhte Lautstärke einen Unsicherheitsfaktor darstellt, dürfte schwer zu belegen sein. Noch prickelnder wird es beim Klassiker "Fahren ohne BE". Der Punkt trifft zweifelsohne zu und ist kaum wegzudiskutieren, da im betroffenen Vorschriftenwerk explizit die vorsätzliche und gezielte Manipulation der Abgasanlage als Kriterium aufgeführt wird – und genau diese liegt ja auch vor. Wirklich? Ist das so?


Erkennt inzwischen auch der letzte Dorf-SchuPo: Nur legal mit Einsatz




Kontrollverlust

Das ist gar nicht so leicht zu beantworten und zu beweisen. Zumindest nicht durch den Kontrolletti vor Ort und solange ihr nicht zugebt, gezielt ohne das Schnüffelstück gestartet zu sein oder das Teil plötzlich aus der Jackentasche zaubert. Beides ganz, ganz doofe Ideen. Denn damit habt ihr nicht nur selber den Beweis eures Vorsatzes erbracht, sondern müsst auch die Konsequenzen tragen. Und die sind sehr kostspielig und folgenreich. Nicht nur, dass die Gurke ggf. stehen bleiben muss oder gar sichergestellt wird, es hagelt auch Punkte und euch erwartet ein unangenehmes Prozedere in Sachen Wiedererlangung der BE. Einfach den Rüssel wieder Einschrauben reicht nämlich nicht.

Selbstanzeige

Denunziert ihr euch aber nicht selber, wird es sehr schwierig zu beweisen, dass ihr das Teil nicht einfach nur verloren habt. Der feine Unterschied: Dann liegt lediglich ein Defekt bzw. erhöhter Verschleiß vor, der natürlich behoben werden muss, aber lange nicht soviel Geld kostet und auch keine Punkte einfährt. Vergleichbar mit einem durchgerosteten Loch im Dosen-Auspuff.


Echt jetzt Herr Oberkommissar: Da hat mir wohl irgendein Motorradhasser zehn Zentimeter von meinem Rüssel abgeschnitten. Und dann auch noch so schlecht...




No way home

Kehrseite der Medaille: Auch in diesem Fall kann euch ggf. die Weiterfahrt untersagt werden, eine Sicherstellung ist aber eher unwahrscheinlich. Warum auch? Beweissicherung ist nicht notwendig, das Nichtvorhandensein auf Grund Verlustes könnt ihr gefahrlos eingestehen – die Abwesenheit als solche lässt sich ja eh nicht wegdiskutieren. Und ihr dürft natürlich auf keinen Fall in dieser Situation den "verlorenen" Eater aus der Tasche kramen. Also lieber Ersatz von einem Kumpel "bringen lassen". Das untermauert zudem die Glaubwürdigkeit eurer Aussage und kann später argumentativ dienlich sein.

Jäger und Sammler

Sollte der Ordnungsbeauftragte trotzdem die Kiste einsacken oder euch ans Zeug flicken wollen, gilt wie immer: Ruhe bewahren, höflich bleiben und ansonsten die Fresse halten. Ändern könnt ihr vor Ort sowie nichts daran, wohl aber für den weiteren Ablauf Punkte sammeln. Weist den Sheriff ausdrücklich darauf hin, dass keine Manipulation vorliegt, ihr den reinen Verlust als solchen bestätigt, dieser aber gleichzeitig nur eine Verschleißerscheinung darstelle und die BE nicht berühre. Äußert euren Einspruch gegen die Beschlagnahme, am besten vor Zeugen – viel mehr könnt ihr nicht machen. Das kann später aber Gold wert sein. Gebt auf keinen, aber auch auf gar keinen Fall irgendetwas zu. Ganz egal ob durch Druck, freundliches Geplänkel oder scheinbare kumpelhafte Ratschläge ausgelöst: Auf jeden Fall die Schnauze halten! Der Junge mit der hässlichen Mütze will euch nichts Gutes, er versucht euch lediglich Zugeständnisse zu entlocken und seine eigene Arbeit zu erleichtern. Denn habt ihr erst einmal etwas zugegeben, ist der Drops gelutscht. Dann spielt es nicht einmal mehr eine Rolle, ob der Vorwurf rechtmäßig und haltbar war oder nicht.


Verräterisches Loch. Dass hier was fehlt, rafft ausnahmslos jeder. Ob vorsätzlich entfernt oder verloren kann aber nicht mal ein Gutachter sicher entscheiden




Maniüulati

Das Manipulieren von Einsätzen, also das Aufbohren oder Kürzen, ist noch kritischer. Denn wenn die Schlingel sich auskennen, erkennen sie den Tatbestand recht fix. Leugnen nützt dann nix mehr, und den Vorsatz nachzuweisen habt ihr damit auch selber abgefrühstückt. Und dass euch der fehlende Teil gerade eben "weggerostet" ist, glaubt euch auch keine Sau. Logisch, gell?!

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